Kostenübernahme

Die psychotherapeutischen Leistungen werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Übernahme durch private Krankenversicherungen richtet sich nach dem individuellen Vertrag, den Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie prüfen sollten.

In der Regel werden zunächst, ohne weiteren Antrag, fünf probatorische Sitzungen übernommen. Danach muss ein Therapieantrag an den Gutachter der jeweiligen Krankenkasse oder Beihilfestelle gestellt werden.